Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.01.1973

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1754
BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71 (https://dejure.org/1972,1754)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1972 - VII P 4.71 (https://dejure.org/1972,1754)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - VII P 4.71 (https://dejure.org/1972,1754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kompetenz zur Bildung von Personalräten in den Ländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
    Der Landesgesetzgeber ist auch nicht durch § 90 PersVG gehindert, den Personal Vertretungen stärkere und weitergehende Beteiligungsrechte zu gewähren, als sie der Bund den Personalvertretungen innerhalb seiner Verwaltung eingeräumt hat (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 - BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1964 - BVerwG VII P 2.64 - BVerwGE 19, 359 = Buchholz 238.33 § 65 PersVG Bremen Nr. 1 -).

    Mit diesen Vorschriften hat der bremische Gesetzgeber den verfassungsrechtlichen Erfordernissen Rechnung getragen, die in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 (a.a.O. S. 282) herausgestellt worden sind.

  • BVerwG, 10.02.1967 - VII P 6.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
    Der Senat hat zu den genannten Vorschriften ausgeführt, daß "Fragen der Fortbildung" nicht nur dann gegeben sind, wenn es um den Umfang und die Art der Fortbildung der Bediensteten geht, also generelle Regelungen erarbeitet werden sollen, sondern daß auch, die Auswahl der Bediensteten, die an der Fortbildung teilnehmen sollen, unter diesen Begriff fällt (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 - BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] [192] = Buchholz 283.3 § 93 PersVG Nr. 4; Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 18.66 - Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4; Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG VII P 4.61 - Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1).

    Der Senat hat bereits in den Beschlüssen vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 und BVerwG VII P 18.66 - (a.a.O.) ausgeführt, die allgemeine Überschrift "soziale Angelegenheiten" im Personalvertretungsgesetz des Bundes und im nordrheinwestfälischen Personalvertretungsgesetz schließe es nicht zwingend aus, daß unter den aufgeführten Beteiligungsfällen auch personelle Angelegenheiten seien.

  • BVerwG, 10.02.1967 - VII P 18.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
    Der Senat hat zu den genannten Vorschriften ausgeführt, daß "Fragen der Fortbildung" nicht nur dann gegeben sind, wenn es um den Umfang und die Art der Fortbildung der Bediensteten geht, also generelle Regelungen erarbeitet werden sollen, sondern daß auch, die Auswahl der Bediensteten, die an der Fortbildung teilnehmen sollen, unter diesen Begriff fällt (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 - BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] [192] = Buchholz 283.3 § 93 PersVG Nr. 4; Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 18.66 - Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4; Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG VII P 4.61 - Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1).

    Der Senat hat bereits in den Beschlüssen vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 und BVerwG VII P 18.66 - (a.a.O.) ausgeführt, die allgemeine Überschrift "soziale Angelegenheiten" im Personalvertretungsgesetz des Bundes und im nordrheinwestfälischen Personalvertretungsgesetz schließe es nicht zwingend aus, daß unter den aufgeführten Beteiligungsfällen auch personelle Angelegenheiten seien.

  • BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64

    Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
    Der Landesgesetzgeber ist auch nicht durch § 90 PersVG gehindert, den Personal Vertretungen stärkere und weitergehende Beteiligungsrechte zu gewähren, als sie der Bund den Personalvertretungen innerhalb seiner Verwaltung eingeräumt hat (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1959 - BVerfGE 9, 268 [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]; Beschluß des Senats vom 30. Oktober 1964 - BVerwG VII P 2.64 - BVerwGE 19, 359 = Buchholz 238.33 § 65 PersVG Bremen Nr. 1 -).
  • BAG, 15.05.1957 - 1 ABR 8/55

    Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
    Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus eine analoge Anwendung des § 556 ZPO verneint (Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG) und seine Auffassung damit begründet, daß eine unselbständige Anschlußrevision spätestens bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist einzureichen (vgl. BGH in NJW 1961, 1816; Wieczorek, ZPO § 556 Anm. B III a), eine solche Begründungsfrist jedoch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorgesehen sei und es deshalb an einem Zeitpunkt fehle, bis zu dem eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde eingelegt werden könne.
  • BGH, 15.06.1961 - VII ZR 68/60

    Vervollständigung einer nicht mit einer Begründung versehenen unselbstständigen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
    Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus eine analoge Anwendung des § 556 ZPO verneint (Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG) und seine Auffassung damit begründet, daß eine unselbständige Anschlußrevision spätestens bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist einzureichen (vgl. BGH in NJW 1961, 1816; Wieczorek, ZPO § 556 Anm. B III a), eine solche Begründungsfrist jedoch im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorgesehen sei und es deshalb an einem Zeitpunkt fehle, bis zu dem eine unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde eingelegt werden könne.
  • BVerwG, 20.07.1962 - VII P 4.61
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1972 - VII P 4.71
    Der Senat hat zu den genannten Vorschriften ausgeführt, daß "Fragen der Fortbildung" nicht nur dann gegeben sind, wenn es um den Umfang und die Art der Fortbildung der Bediensteten geht, also generelle Regelungen erarbeitet werden sollen, sondern daß auch, die Auswahl der Bediensteten, die an der Fortbildung teilnehmen sollen, unter diesen Begriff fällt (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 6.66 - BVerwGE 26, 185 [BVerwG 10.02.1967 - VII P 6/66] [192] = Buchholz 283.3 § 93 PersVG Nr. 4; Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG VII P 18.66 - Buchholz 238.3 § 66 PersVG Nr. 4; Beschluß vom 20. Juli 1962 - BVerwG VII P 4.61 - Buchholz 238.34 § 66 PersVG Hamburg Nr. 1).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Zwar ist das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - (Buchholz 238.33 § 22 a PersVG Bremen Nr. 1) der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 15. Mai 1957 - 1 ABR 8/55 - [AP Nr. 5 zu § 56 BetrVG]) beigetreten, dieses Rechtsmittel sei nicht statthaft.
  • BVerwG, 23.01.1986 - 6 P 8.83

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Ärztliche Untersuchung - Dienstfähigkeit

    Maßnahmen, die zwar soziale Auswirkungen haben, überwiegend aber personeller oder organisatorischer Art sind, begründen nicht gemäß § 61 Abs. 1 HPVG ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - ; Fürst, GKÖD V, K § 75 BPersVG Rz 58).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 6 P 7.93

    Verpflichtung zur Beteiligung der Personalvertretung im Wege der Mitbestimmung

    Wenn er eine die Auswahlentscheidung einschließende Regelung treffen wollte, war eine wörtliche Anlehnung an die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes nach dem damaligen Stand der Rechtsprechung nicht unbedingt notwendig: Schon vor Verabschiedung des Personalvertretungsgesetzes von Berlin vom 26. Juli 1974, GVBl 1974 S. 1669, war nämlich das Merkmal "Durchführung" durch die Rechtsprechung in diesem Sinne gedeutet worden: Zu dem durchaus ähnlichen Fall der Mitbestimmung bei "Fragen, die die Durchführung der Berufsausbildung betreffen", hatte der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß davon nicht nur Regelungen genereller Art umfaßt würden, sondern auch Entscheidungen, die im Einzelfall festlegen, wo und in welchem Rahmen Abschnitte der Berufsausbildung von dem Dienstanfänger oder Beamtenanwärter abzuleisten sind (Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - Buchholz 238.33 § 22 a BremPersVG Nr. 1; vgl. auchBeschluß vom 3. November 1978 - BVerwG 6 P 74.78 - Buchholz 238.33 § 22 a BremPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98

    Durchführung der Berufsbildung; Mitbestimmung des Personalrates; Quotierung von

    Demgegenüber bleibt bereits nach der seitherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Arbeitgeberseite ein erheblicher Entscheidungsspielraum darüber vorbehalten, zu welchem Ausbildungsplatz der einzelne Auszubildende entsandt wird (BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - Buchholz 238.33 § 22 a PersVG Bremen Nr. 1 = PersV 1973, 111).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 83.78

    Teilnahme von Mitgliedern eines Personalrates an Schulungsveranstaltungen -

    Die Frage, ob darin eine Anschlußrechtsbeschwerde gesehen werden kann und unter welchen Voraussetzungen eine solche zulässig ist (vgl. hierzu den Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - [PersV 1973, 111]), bedarf keiner Entscheidung, weil der Antragsteller in dem Anhörungstermin vor dem Senat diesen Antrag nicht mehr gestellt, sondern lediglich die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1) beantragt hat.
  • BVerwG, 03.11.1978 - 6 P 74.78

    Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde - Zuständigkeit des

    Das Bundesverwaltungsgericht habe demgegenüber in dem Beschluß vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - (PersV 1973, 111 = Buchholz 238.33 § 22 a PersVG Bremen Nr. 1) dem Antragsteller ein Mitbestimmungsrecht an allen Einzel- oder Sammelverfügungen zuerkannt, mit denen die Beteiligte zu 2) den Dienstanfängern und Beamtenanwärtern des mittleren und des gehobenen Dienstes der Allgemeinen Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen Ausbildungsplätze bei bestimmten Beschäftigungsbehörden zuweise.
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 1792/93

    Aufteilung von vorgegebenen Ausbildungsquoten auf einzelne nachgeordnete

    Sie befassen sich mit der Frage, "wie der einzelne Dienstanfänger oder Beamtenanwärter auszubilden ist und unterliegen deshalb ebenso wie die generellen Regelungen der Mitbestimmung" (BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 7 P 4.71 - PersV 1973, 111 = Buchholz 238.33 § 22a PersVG Bremen Nr. 1).
  • BVerwG, 28.01.1975 - VII P 19.74

    Mitbestimmungsrecht des Ausbildungspersonalrats im Öffentlichen Dienst beim

    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - BVerwG VII P 4.71 - ab.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 6 PB 16.87

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Ausbildungspersonalrats von der des

    Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 7 P 4.71 - (Buchholz 238.33 § 22 a PersVG Bremen Nr. 1) legt sie dar, daß der Ausbildungspersonalrat - der Antragsteller des damaligen Verfahrens - nicht nur an generellen, die Durchführung der Berufsausbildung betreffenden Maßnahmen ein Mitbestimmungsrecht habe, sondern auch an Entscheidungen zu beteiligen sei, die im Einzelfall festlegten, wo und in welchem Rahmen Abschnitte der Berufsausbildung von dem Dienstanfänger oder Beamtenanwärter abzuleisten seien.
  • BVerwG, 28.01.1975 - VII P 18.74

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Die Rechtsbeschwerde macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - BVerwG VII P 4.71 - ab.
  • VGH Hessen, 30.03.1988 - HPV TL 337/84
  • OVG Bremen, 05.03.1985 - PV-B 7/84

    Personalvertretungsrechtliche Stellung von Umschülern in der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.01.1973 - VII P 4.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,5680
BVerwG, 02.01.1973 - VII P 4.71 (https://dejure.org/1973,5680)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1973 - VII P 4.71 (https://dejure.org/1973,5680)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1973 - VII P 4.71 (https://dejure.org/1973,5680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,5680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht